News zum Recht
Aktuelles Recht
05.07.2024
Neue Signale für den Lastwagenverkehr
Für die Umsetzung der Standesinitiative «Sicherere Strassen jetzt!» sind neue Signale für den Lastwagen und Busse nötig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 die notwendige Vernehmlassung zur Anpassung der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 22. Mai 2024.
Die Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» des Kantons Tessin verlangt, dass Lastwagen und Busse, die nicht über gewisse Assistenzsysteme (z. B. elektronisches Fahrdynamikregelsystem, Notbremsassistenzsystem, Spurhaltewarnsystem) verfügen, die Transitstrassen in den Schweizer Alpen nicht befahren dürfen. Betroffen sind Strecken gemäss dem Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG): die Gotthard-, San Bernardino-, Simplon- und Grosse St. Bernhardroute. Gestützt darauf hat das Parlament im Oktober 2021 einen entsprechenden Artikel im Strassenverkehrsgesetz (SVG) genehmigt.
Mit der vorgeschlagenen Revision der Signalisationsverordnung und der Strassenverkehrskontrollverordnung wird unter anderem die Signalisation der betroffenen Strecken geregelt, auf welchen die Lastwagen nur mit den geforderten Assistenzsystemen fahren dürfen.
Der Bundesrat macht zudem Gebrauch von der Bestimmung, wonach er für bestimmte Fahrzeuge Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht vorsehen kann. Ausserdem werden Regelungen für den Vollzug getroffen.
Die angepasste Signalisations- und Strassenverkehrskontrollverordnung soll zeitgleich mit dem Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten
01.01.2024
„Neu werden zwei der bisherigen mündlichen Prüfungen als elektronische Prüfung beim Strassenverkehrsamt angeboten, wobei vorgängig die schriftliche Theorieprüfung erfolgreich absolviert werden muss“
CZV-Prüfung: Änderungen ab 2024
Auch im kommenden Jahr muss der/die Kandidat/in fünf Teilprüfungen erfolgreich absolvieren. Nach der bestandenen schriftlichen Theorieprüfung CZV stehen beim Strassenverkehrsamt zwei weitere Prüfungen an. Die E-Prüfung ist eine Praxissituation, die aus fünf Fragen mit zweimal fünf und dreimal vier mit Bildern illustrierten Antwortoptionen besteht, die mittels Drag- and-Drop in die Lösungsfelder gezogen werden müssen.
Erst nachdem der/die Kandidat/in auch diese zwei E-Prüfungen bestanden hat, kann er sich bei einem Prüfungsstützpunkt anmelden und die mündliche und praktische Prüfung absolvieren.
Neue Prüfungsorganisation CZV
Die Prüfungsorganisation CZV besteht neu aus der ASTAG und Les Routiers Suisses. Sie tragen die operative Verantwortung für die Durchführung der letzten zwei Teilprüfungen. Für die Geschäftsführung der Prüfungsorganisation CZV ist Les Routiers Suisses verantwortlich.
Wie schon heute kann der/die Kandidat/in die Prüfungen in verschiedenen Prüfungsstützpunkten über die Schweiz verteilt in Deutsch, Französisch und Italienisch absolvieren.
Koordination und Administration der CZV-Prüfung
Koordination und Administration werden ab dem 1. Januar 2024 von der asa übernommen. Im Prüfungsverwaltungssystem (PVS) kann der/die Kandidat/in den Prüfungsstand jederzeit abfragen und sich nach dem erfolgreichen Absolvieren der drei ersten Teilprüfungen für die weiteren Teilprüfungen bei der Prüfungsorganisation CZV anmelden. Prüfungsexperten verfügen über eine Ausbildungsbestätigung der asa und weisen regelmässige Weiterbildungen nach. Die Prüfungsfragen in allen Prüfungsteilen werden mit der Branche überarbeitet. Sie werden inhaltlich evaluiert und weiterentwickelt.
Weitere Details sowie eine Demo-Version der neuen E-Prüfungen (ab Sommer) findet man unter www.cambus.ch.
Text: Karin Rüfenacht, asa
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